Kitaplatzvergabe neu ausgerichtet: Wichtige Veränderungen für 2025
Meldung vom 21.11.2024
Wie geplant fand nach zwei Jahren eine Überprüfung der zum Kindergartenjahr 2023 eingeführten neuen Vergabekriterien und -prozesse statt. Folgende wichtige Änderungen wurden beschlossen:
- Die Anmeldefrist für das Hauptvergabeverfahren wird von Ende Februar auf Ende Januar vorverlegt. Nur Anmeldungen und Nachweise, die bis zum 31. Januar 2025 bei der ZAK eingegangen sind, werden bei der Hauptvergaberunde 2025 berücksichtigt.
- Alle Kinder müssen für den Wechsel von der Krippe in den Kindergarten neu angemeldet werden. Die Beschäftigungsnachweise der Eltern müssen für die Kindergartenanmeldung aktualisiert vorgelegt werden. Kinder, die bereits eine Krippe besuchen oder von einer Tagesmutter betreut werden, werden nicht mehr bevorzugt in den Kindergarten aufgenommen. Dies gilt auch für die Kinder, die in ihrer bisherigen Einrichtung in den Kindergartenbereich wechseln wollen.
- Alle Vorschulkinder bekommen einen Kindergartenplatz. Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 sechs Jahre alt und somit regulär schulpflichtig werden, werden vorrangig aufgenommen. Voraussetzung ist die fristgerechte Anmeldung zur Hauptvergaberunde bis zum 31. Januar 2025.
- Eltern, die auch am Nachmittag arbeiten oder eine Schule besuchen, bekommt mehr Punkte: Bei der Abfrage der Beschäftigungssituation wird nur noch zwischen einer Beschäftigung am Vormittag oder einer Beschäftigung auch oder ausschließlich am Nachmittag unterschieden.
Beschäftigung überwiegend am Vormittag (bis 14 Uhr) 5 Punkte
Beschäftigung länger als 14 Uhr 10 Punkte
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) werden nicht berücksichtigt. Detaillierte Stundennachweise sind nicht mehr notwendig. - Für den besonderen Sprachförderbedarf von Kindern aus nicht-deutschsprechenden Familien ist kein Nachweis mehr erforderlich. Es genügt ein Häkchen auf dem Anmeldeformular.
- Geschwisterkinder werden künftig bei der Platzvergabe stärker berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass das Geschwisterkind die Einrichtung zum Aufnahmetermin noch besucht.
- Die Altersgrenze der Kinder, die am jährlichen Hauptvergabeverfahren teilnehmen können, wurde von Ende Dezember auf Ende Februar verschoben. Kinder, die bis zum 28. Februar 2026 ein bzw. drei Jahre alt werden, können teilnehmen.