Gebühren und Ermäßigungen
Die monatlichen Gebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen in Tübingen hängen von der Anzahl der Betreuungsstunden pro Woche ab. So kostet beispielsweise das Grundangebot mit 35 Stunden mehr als das mit 30 Stunden. Die Mehrheit der freigemeinnützigen Träger erhebt ihre Elternbeiträge ebenfalls entsprechend der städtischen Gebührensatzung. Der Online-Gebührenrechner bietet eine vorläufige Berechnung der Betreuungsgebühren.
Familien mit Wohnsitz in Tübingen können für den Betreuungsplatz in einer städtischen Kindertageseinrichtung eine Gebührenermäßigung beantragen. Die Gebühren werden gestaffelt ermäßigt nach dem Jahreseinkommen der Familie, dem gewählten Betreuungsangebot und der Zahl der Kinder, für die Kindergeld gewährt wird. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Das Formular dafür ist auch im Kinderhaus erhältlich. Wenn Sie einen Antrag stellen, müssen Sie die erforderlichen Einkommensnachweise beilegen.
Wenn mehrere in Ihrer Familie lebende Kinder gleichzeitig Kindertageseinrichtungen im Tübinger Stadtgebiet besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden, können Sie eine zusätzliche Ermäßigung erhalten, die Geschwisterermäßigung. Voraussetzung ist, dass das Betreuungsangebot pro Kind mindestens 20 Stunden pro Woche beträgt. In diesem Fall reduzieren sich die Betreuungsgebühren für jedes betreute Kind um weitere 20 Prozent.
Weitere Informationen
Gebührensatzung Kindertagesbetreuung