Was geschieht mit bereits bei der ZAK eingegangenen Anmeldungen?
Meldung vom 21.11.2024
Wer bisher eine Beschäftigung von bis zu 35 Stunden/Woche nachweisen konnten, dem wird automatisch der neue Punktwert für einen Platz im Grundangebot zugewiesen. > 5 Punkte
Wer bisher eine Beschäftigung von mehr als 35 Stunden/Woche nachweisen konnten, dem wird automatisch der neue Punktwert für einen Ganztagesplatz zugewiesen. > 10 Punkte
Beispiele:
Beschäftigung bis 28,75 Std. > bisher 1 Punkt > neu 5 Punkte
Beschäftigung bis 35 Std. > bisher 10 Punkte > neu 5 Punkte
Beschäftigung über 35 Std. > bisher 20 Punkte > neu 10 Punkte