Checkliste für Eltern
Meldung vom 21.11.2024
Wer MUSS sein Kind bis spätestens 31. Januar für das Hauptvergabeverfahren 2025 anmelden?
- Wer sein Kind noch nicht angemeldet hat und spätestens zum neuen Kindergartenjahr 2025/26 einen Kindergarten- oder Krippenplatz benötigt.
- Wer sein Kind noch nicht für den Wechsel von der Krippe oder der Tagesmutter in den Kindergarten spätestens zum neuen Kindergartenjahr angemeldet hat.
Wer KANN sein Kind für das Hauptvergabeverfahren 2025 neu anmelden?
- Wer mit den neuen Vergabekriterien bessere Chancen auf einen Platz im Erweiterten Angebot hat, kann sein Kind neu anmelden.
Wer MUSS neue Nachweise einreichen?
- Alle Familien, die Ihr Kind neu anmelden.
- Alle Familien, deren Kind spätestens zum neuen Kindergartenjahr von der Krippe in den Kindergarten wechseln soll, müssen neue Nachweise einreichen. Dies ist auch erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und daran nicht verändert werden soll.
- Wer sein Kind für einen Wechsel ins Erweiterte Angebot anmelden möchte.
Wer KANN neue Nachweise einreichen?
- Alle Familien, die bereits einen Wechselwunsch angemeldet haben, noch keinen Platz im Erweiterten Angebot bekommen konnten und aufgrund der neuen Kriterien nun bessere Chancen haben.