Erstwohnsitz in Tübingen anmelden
Für Studierende hat es einige Vorteile, den Erstwohnsitz in Tübingen anzumelden:
- Bei der Anmeldung gibt es ein Gutscheinheft der Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Wert von rund 600 Euro.
- Personalausweis und Reisepass gibt es in Tübingen. Umständliches Beantragen am ehemaligen Heimatort entfällt.
- Für das Parken in Bewohner-Parkgebieten wird bei Bedarf ein Bewohnerparkausweis ausgestellt.
Und was ist mit den möglichen Nachteilen? Oft heißt es, dass es wichtige Gründe gebe, den Erstwohnsitz bei den Eltern zu behalten. Hier möchten wir Klarheit schaffen. Sofern Studierende ihren Erstwohnsitz nach Tübingen verlegen, bei den Eltern aber weiterhin mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, gilt folgendes:
- Es gibt keine steuerlichen Nachteile für die Studierenden oder ihre Eltern.
- Ein am Heimatort angemeldetes Gewerbe muss nicht umgemeldet werden, da der Betriebssitz entscheidend ist.
- Die Eltern erhalten auch weiterhin Kindergeld.
- Ein neuer BAföG-Antrag muss nicht gestellt werden. Zuständig ist immer das Studentenwerk des Studienortes.
Erstwohnsitz oder Zweitwohnungsteuer?
Alle, die in Tübingen studieren und ihren Hauptwohnsitz noch bei den Eltern außerhalb von Tübingen haben, müssen eine Zweitwohnungsteuer bezahlen. Wer in Tübingen seinen Erstwohnsitz anmeldet, kann die Steuer umgehen und außerdem von vielen weiteren Vorteilen profitieren. Wer sich überwiegend in der Universitätsstadt aufhält, ist sogar dazu verpflichtet, sich mit Erstwohnsitz anzumelden. Die Höhe der Zweitwohnungsteuer richtet sich nach der Miethöhe und beträgt zehn Prozent der jährlichen Nettokaltmiete.
Unter Bürgerservice gibt es Informationen zum Anmelden eines Wohnsitzes, zum Wechsel der Hauptwohnung und zur Zweitwohnungsteuer.