Betreuungsverein Landkreis Tübingen e.V.
Der Betreuungsverein Landkreis Tübingen e.V. unterstützt familiäre und nicht familiäre ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen bei der Ausübung ihrer Betreuungstätigkeit mit folgenden Angeboten: • Einführung in die Grundlagen der Betreuungsführung • Veranstaltungen und Schulungen zu betreuungsrelevanten Themen • ein Forum zum Erfahrungsaustausch in kleinen Gruppen • individuelle fallorientierte fachliche Beratung • für die Betreuungsführung hilfreiche Formulare und Materialien In gleicher Weise unterstützen und beraten wir auch Bevollmächtigte. Wir informieren landkreisweit mit Vorträgen und Beratungen sowie auf unserer Internetseite über die Möglichkeiten der Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Wir führen mit unseren hauptamtlichen Mitarbeiter/innen selbst rechtliche Betreuungen. Wir unterstützen über 300 ehrenamtlich tätige Betreuer/innen, bilden sie fort und organisieren ihren regelmäßigen Erfahrungsaustausch. Wir gewinnen laufend neue Ehrenamtliche für die verantwortungsvolle und interessante Aufgabe der Betreuung. Wir sind mit anderen sozialen Organisationen gut vernetzt. Die Qualität unserer Arbeit wird maßgeblich durch die Verzahnung von eigener beruflicher Betreuertätigkeit mit der Beratung von Hilfesuchenden und der Schulung Ehrenamtlicher bestimmt. Wir beraten aus der Praxis für die Praxis! | |
Vereinsstätte | Betreuungsverein Landkreis Tübingen e. V. Derendinger Str. 40 72072 Tübingen Telefon: 07071 -9798-200 E-Mail: Rollstuhlzugang: Teilweise |
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Homepage | www.betreuungsverein-tuebingen.de |
Ansprechpersonen, Vereinsführung, Mitarbeiter | Geschäftsführerin: Rebecca Asam 1. Vorsitzende: Andrea Schilling |
Veranstaltungen, Projekte | Bitte informieren Sie sich auf unserer Webseite www.betreuungsverein-tuebingen.de über unser Veranstaltungsprogramm |
weitere Informationen | Den Betreuungsverein Landkreis Tübingen e. V. gibt es seit 1993. Es handelt sich um eine vom Finanzamt anerkannte mildtätige und gemeinnützige Einrichtung ohne Bindung an eine bestimmte Weltanschauung oder Religion. Der Verein ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1908 ff.) als Betreuungsverein anerkannt. |