Freier Eintritt zu Bildungs- und Kulturangeboten
Erwachsene Tübinger Bürgerinnen und Bürger mit Schwerbehinderung haben freien Eintritt zu Veranstaltungen und Kursen zahlreicher städtisch geförderter Bildungs- und Kulturanbieter. Die Voraussetzungen sind ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent oder das Merkzeichen B und geringes Einkommen (KreisBonusCard).
Bei Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis haben Assistenzpersonen ebenfalls freien Eintritt. Der freie Eintritt ist begrenzt auf 300 Euro pro Jahr und Person. Der freie Eintritt gilt für Angebote der folgenden Kultur- und Bildungsträger (Stand: Februar 2024):
Musik und Tanz
- BachChor Tübingen e. V.
- Jazzclub Tübingen e. V.
- Jazz im Prinz Karl
- InzTanz Internationales Zentrum für Tanz
- Museumsgesellschaft | Kulturreferat
- Musikverein Hirschau e. V.
- Musikverein Weilheim e. V.
- Sudhaus
- Tübinger Musikschule
- Winzerkapelle
- „Harmonie“ Unterjesingen e. V.
Sprachen, Kultur und Bildung
- Club Voltaire
- CVJM Kilchberg e. V.
- d.a.i. – Deutsch-Amerikanisches
- Institut Tübingen
- Jugendzentrum Epplehaus e. V.
- Familien-Bildungsstätte
- Tübingen e. V.
- ICFA – Deutsch-Französisches
- Kulturinstitut Tübingen e. V.
- Stadtbücherei
- Werkstadthaus
- Vivat Lingua
- vhs Tübingen
Theater und Kino
- Arabisches Filmfestival
- Figurentheater Tübingen
- Französische Filmtage
- die Tübinger Kinos "Museum"
- die Tübinger Kinos "Blaue Brücke"
- LTT – Landestheater Tübingen
- Sommernachtskino
- Tanztheater Treibhaus
- Zimmertheater Tübingen
Kunst und Museum
- Künstlerbund Tübingen e. V.
- Kunsthalle Tübingen
- Museum im Hölderlinturm
- Museum Schloss Hohentübingen
- Shedhalle Tübingen e. V.
- Stadtmuseum Tübingen
Zirkus
- Reutlinger Weihnachtszirkus
- Zirkus Zambaioni
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Faltblatt „freier Eintritt“