Anmeldung für einen Kinderbetreuungsplatz
Anmeldung für einen Kinderbetreuungsplatz
Die Anmeldung für einen Kinderbetreuungsplatz erfolgt über das Elternportal
Anmeldung für einen Krippenplatz
In den meisten Einrichtungen werden Kinder ab 1 Jahr in der Krippe aufgenommen, einige wenige Einrichtungen in freier Trägerschaft nehmen bereits Kinder unter 1 Jahr auf. Die Anmeldung für einen Krippenplatz muss mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn über das Elternportal bei der ZAK eingegangen sein.
Anmeldungen für einen Kindergartenplatz
Ab dem 3. Geburtstag können Kinder im Kindergartenbereich aufgenommen werden. Die Anmeldung dafür muss mindestens 6 Monate zuvor über das Elternportal bei der ZAK eingegangen sein.
Bitte beachten: Auch Kinder, die noch auf der Warteliste für einen Krippenplatz stehen und im laufenden Kalenderjahr 3 Jahre alt werden, müssen rechtzeitig für einen Ü3 Kindergartenplatz angemeldet werden. Dies ist wichtig, damit sie für den Fall, dass keine Zuteilung für einen Krippenplatz mehr erfolgen kann, für die nächste Hauptvergaberunde auf der altersgemäßen Warteliste für einen Ü3 Kindergartenplatz geführt werden. Ebenso gilt dies für Kinder, die erst im Zeitraum von August bis Dezember drei Jahre alt werden. Diese Kinder werden im Jahr ihres dritten Geburtstags nicht mehr auf einen Krippenplatz aufgenommen.
Beispiel: Kinder mit Geburtsjahrgang 2022 müssen bis spätestens Ende Februar 2025 für einen Ü3 Kindergartenplatz angemeldet werden. Für die nachfolgenden Jahrgänge verschieben sich die Fristen dann um 1 Jahr.
Anmeldung für das jährliche Hauptvergabeverfahren
In der Zeit von Anfang März bis Ende Juni findet das jährliche Hauptvergabeverfahren statt. Wer an dieser Runde teilnehmen möchte, muss sein Kind bis spätestens Ende Februar des betreffenden Jahres über das Elternportal mit den erforderlichen Beschäftigungsnachweisen angemeldet haben. Später eingereichte Nachweise können im Rahmen dieser Vergaberunde nicht mehr berücksichtigt werden.
Im Hauptvergabeverfahren werden Anmeldungen berücksichtigt, die sich auf einen Betreuungsbeginn bis Ende Dezember des jeweiligen Jahres beziehen. Für die angemeldeten Kinder muss ein Rechtsanspruch für diesen Zeitraum bestehen, das bedeutet, das Kind muss bis Ende Dezember für einen Krippenplatz mindestens ein Jahr und für einen Kindergartenplatz mindestens drei Jahre alt sein. Kinder, die dieses Alter erst im Januar erreichen, können nicht mehr teilnehmen.
Kinder, die im Zeitraum von August bis Dezember des aktuellen Kalenderjahres drei Jahre alt werden, können im Rahmen der Hauptvergabe nicht mehr für einen Krippenplatz angemeldet werden.
Das jährliche Hauptvergabeverfahren besteht aus zwei Runden: In der ersten Vergaberunde werden alle Anmeldungen bearbeitet, die bis Ende Februar bei der Zentralen Anmeldestelle (ZAK) eingegangen sind. Im Laufe des Juni findet die zweite Vergaberunde statt. In dieser Runde werden Plätze vergeben, die in der ersten Runde nicht angenommen wurden bzw. die nachträglich frei gemeldet worden sind. Zum Zug kommen Familien, die in Runde eins leer ausgegangen sind plus solche Familien, die im Zeitraum von März bis Ende Mai anmelden und noch einen Rechtsanspruch bis Ende Dezember haben.
Anmeldung im laufenden Kindergartenjahr
Anmeldungen, die sich auf einen Platz im laufenden Kindergartenjahr beziehen, sind jederzeit möglich. Dies betrifft Kinder, die im Zeitraum von Januar bis Juli geboren sind und für die ein Platz noch vor September dieses Jahres gewünscht wird. Ebenso betrifft dies Familien, die nach Ablauf der Fristen für das Hauptvergabeverfahren zuziehen und möglichst zeitnah einen Platz wünschen.
Platzzuteilungen für diesen Zeitraum sind nicht planbar, sie können nur erfolgen, wenn ein Platz durch Abmeldung frei wird oder aus internen Gründen gesperrte Plätze wieder belegt werden können. Kann zum gewünschten Termin keine Zuteilung erfolgen, bleibt die Anmeldung bis zu einer Platzzuteilung weiter aktiv. Kann im laufenden Kindergartenjahr keine Zuteilung erfolgen, wird die Anmeldung automatisch ins nächste Hauptvergabeverfahren übernommen. Auch für Aufnahmen im laufenden Kindergartenjahr gilt, dass das Kind sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin angemeldet worden sein muss. Eine frühere Anmeldung ist möglich, bringt jedoch keinen Vorteil.
Absageinformationen werden außerhalb des Hauptvergabeverfahrens nicht verschickt.
Anschlussplätze für Krippenkinder
In Einrichtungen ohne altersgemischte Gruppen müssen die Krippenkinder für den Anschluss-Kindergartenplatz nach dem dritten Geburtstag angemeldet werden. Können zum Beginn eines neuen Kindergartenjahres nicht alle Krippenkinder in den Ü3-Kindergartenbereich übernommen werden, erfolgt die Auswahl entsprechend der Kriterien. Für die anderen Kinder müssen sich die Eltern für Anschlussplätze in anderen Einrichtungen bewerben.
Bereits in Tübinger Krippengruppen aufgenommene Kinder
- U3-Kinder in altersgemischten Gruppen bleiben in ihrer Gruppe/Einrichtung.
- U3-Kinder in Krippengruppen werden vorrangig in den Ü3-Kindergartenbereich der bisherigen Einrichtung aufgenommen, wenn dies der Wunsch der Familie ist.
- Können U3-Kinder nicht mit dem 3. Geburtstag wechseln, dürfen sie bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres in ihrer Krippengruppe verbleiben. In den Kleinkindeinrichtungen der freien Träger ist dies nur bedingt möglich.
- Können zum Beginn eines neuen Kindergartenjahres nicht alle Krippenkinder in den Ü3-Kindergartenbereich übernommen werden, erfolgt die Auswahl nach dem Alter der Kinder. Geschwisterkinder haben Vorrang bei der Übernahme. Für die anderen Kinder müssen sich die Eltern für Anschlussplätze in anderen Einrichtungen bewerben.
- Bereits in Betreuung befindliche U3-Kinder werden vorrangig in Ü3-Einrichtungen aufgenommen.
- Bei einer Veränderung der gewünschten Betreuungszeit werden die Vergabekriterien bei bereits aufgenommenen Kindern erneut angewandt.