Wohnsitz und Zuzüge
Es werden nur Kinder aufgenommen, die ihren Wohnsitz i.S.d. § 30 SGB I im Stadtgebiet der Universitätsstadt Tübingen haben.
Zuzüge
Familien, die ins Stadtgebiet der Universitätsstadt Tübingen zuziehen, können ihr Kind bereits vor dem Umzug anmelden - die sechsmonatige Anmeldefrist läuft dann ab dem Datum der Anmeldung. Eine Teilnahme an den jeweiligen Vergabeverfahren ist jedoch erst möglich, wenn der Zentralen Anmeldestelle eine verbindliche Wohnadresse mitgeteilt wird. Dies kann durch eine Kopie des Miet- oder Kaufvertrags erfolgen. Für den Kontakt mit der Zentralen Anmeldestelle ist die bisherige Wohnadresse anzugeben.