Nachweise und Nachweisverfahren
Die Betreuungsplätze werden auf der Grundlage eines Punktesystems vergeben, das auf Nachweisen basiert. Familien mit einer höheren Punktzahl kommen zuerst zum Zug. Am meisten Gewicht bei der Bewertung mit Punkten hat die Beschäftigungssituation der Sorgeberechtigten. Außerdem gibt es Punkte für besondere Bedarfe des Kindes oder Erkrankung der Sorgeberechtigten. Vergaberichtlinien
Ganztagesplätze (Erweitertes Angebot)
Ganztagesplätze stehen für Familien zur Verfügung, bei denen beide Sorgeberechtigten mehr als 35 Stunden pro Woche beschäftigt oder durch eine Erkrankung dauerhaft an der Kinderbetreuung gehindert sind. (mehr dazu siehe unter Beschäftigung.) Es zählt die Berufstätigkeit beider Erziehungsberechtigten. Alleinerziehende sind diesen gleichgestellt.
Beschäftigung
Dazu zählt:
- Jede nicht selbstständige Arbeit
- selbstständige/freiberufliche Tätigkeit
- Ausbildung
- Schule; Studium
- Arbeitssuche (Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit)
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II).
- Außerdem: Pflegeperson/en nach § 19 SGB XI (Eigenbestätigung des zeitlichen Umfangs, belegbar durch Einstufung in Pflegegrad, Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson nach § 44 SGB XI, (Nicht-) Inanspruchnahme anderer Hilfen und Unterstützungen, zum Beispiel Pflegedienst)
Pflege von Angehörigen
Wer einen Angehörigen pflegt, kann diese Zeit mit dem Formular Bescheinigung über Pflegetätigkeit geltend machen. Die Punkte werden entsprechend der Regelung für die sonstigen Beschäftigungsverhältnisse vergeben: Bis 35 Stunden/Woche 1 Punkt, über 35 Stunden/Woche 10 Punkte.
Nachweise
Es gelten ausschließlich die von der ZAK zur Verfügung gestellten und unterschriebenen Formulare. Die Formulare müssen zusammen mit dem Anmeldeformular hochgeladen werden. Nachweisformulare
Pausenzeiten
Die gesetzlich verankerten Pausenzeiten werden den wöchentlichen Arbeitszeiten zugezählt. Dabei wird pauschal vorgegangen: Wer mehr als 30 Stunden/Woche beschäftigt ist, bekommt pauschal 2,5 Stunden/Woche dazugerechnet (30 Minuten/Tag). Ab 45 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit sind es 3,75 Stunden/Woche (45 Minuten/Tag). Bitte diese Stunden nicht selbstständig dazurechnen, dies wird von der Zentralen Anmeldestelle nach Prüfung der Beschäftigungsnachweise automatisch vorgenommen.
Selbstständigkeit
Sorgeberechtigte mit einer selbstständigen Tätigkeit können für den Nachweis das Formular „Bescheinigung über die Beschäftigungssituation“ verwenden und im Feld für Namen und Adresse des Arbeitgebers ihren eigenen Namen oder den ihres Unternehmens eintragen. Bitte zur Verdeutlichung „Eigenbescheid“ hinzufügen.
Sprachförderbedarf
Für Kinder ab 3 Jahren können 0,5 Zusatzpunkte gewährt werden, wenn vom zuständigen Integrationsmanager oder der Kinderarztpraxis ein besonderer Förderbedarf in der deutschen Sprache bescheinigt wird. Dies betrifft Familien, in denen kein oder kaum Deutsch gesprochen wird.
Studium
Ein Vollzeitstudium wird entsprechend einer Vollzeitbeschäftigung mit 20 Punkten bewertet. Pausenzeiten können nicht geltend gemacht werden.
Wegezeiten
Hier ist die Zeit gemeint, die von der häuslichen Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück benötigt wird. Bitte geben Sie diese Zeit in Minuten/Woche an, sie wird von den Mitarbeitenden der ZAK zur reinen Beschäftigungszeit dazu gerechnet.
Arbeitszeitberechnung für Lehrer_innen
In Baden-Württemberg haben die verschiedenen Schularten unterschiedliche wöchentliche Deputatsstunden, die als Vollbeschäftigung eingestuft werden. Diese Deputatsvollbeschäftigung wird der regulären Wochenarbeitszeit von 41 Stunden für Beamte gleichgesetzt. Bitte nehmen Sie die Berechnung selbstständig vor: 41 Stunden dividiert durch die Anzahl der Deputatsstunden einer Vollbeschäftigung in Ihrer Schulart. Diese Zahl multiplizieren Sie dann mit Ihren persönlichen Deputatsstunden. Das Ergebnis entspricht dem wöchentlichen Stundenumfang, den Sie bitte in das Formular eintragen. Beispiel: 41:25 (Beispiel Volldeputat) = 1,64. 1, 64 x 15 (Beispiel persönliches Deputat) = 24,6. 24,6 Stunden pro Woche wären in diesem Fall im Formular einzutragen als wöchentliche Arbeitszeit.