Rahmenbedingungen und Kosten
Die Wohngemeinschaft gilt als Privathaushalt. Die Zimmer und die anteiligen Gemeinschaftsflächen werden gemietet. Es dürfen höchstens zwölf Personen in einer Wohnung leben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer, das nach eigenen Wünschen und Vorstellungen eingerichtet wird. Daneben gibt es Gemeinschaftsräume wie Küche und Wohnzimmer. In vielen Wohngemeinschaften werden auch die Bäder geteilt. In manchen Wohnungen hat jede Person ein eigenes Bad.
Die Kosten sind je nach Anbieter und Voraussetzungen verschieden und in der Regel vergleichbar mit den Kosten in Pflegeheimen. Sie setzen sich zusammen aus Miete, Haushaltsgeld, Alltagsbetreuung und Pflege. Seit 2014 sind die rechtlichen Voraussetzungen im Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz Baden-Württemberg geregelt.
Es gibt trägergestützte Pflege-Wohngemeinschaften und selbstverantwortete Wohngemeinschaften. In selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften übernehmen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihre Angehörigen eigenständig die Verantwortung für das Zusammenleben.