Wohnungen bauen auf privaten Flächen
Wer auf dem eigenen Grundstück bauen möchte, sollte zuerst prüfen, ob das Vorhaben genehmigungsfähig ist. Dazu stellt man in der Regel eine Bauvoranfrage beim Fachbereich Baurecht.
Bei größeren Vorhaben wird oft ein neuer Bebauungsplan benötigt. In diesem Fall gelten die Regelungen des Baulandbeschlusses „Fairer Wohnen“. Bauherren müssen sich an den Folgekosten beteiligen, die durch das Projekt entstehen. Dazu gehören die Kosten für die benötigten Straßen und anderen öffentlichen Flächen sowie Kindergarten- und Grundschulversorgung. Außerdem muss ein Drittel der entstehenden Wohnfläche langfristig als sozialer Wohnraum vermietet werden. Diese Vorgaben werden in einem sogenannten städtebaulichen Vertrag geregelt.