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Ist die Miete angemessen?

Es gibt Gesetze, die regeln, wie hoch die Miete maximal sein darf.  Seit November 2015 gilt in Tübingen die Mietpreisbremse. Die Miete darf bei Neuvermietungen in der Regel maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Mietpreisbremse gilt auch für möblierte Wohnungen und einzeln vermietete Zimmer (z. B. in WGs). Es gibt zudem eine harte Grenze für Mieterhöhungen (Kappungsgrenze).

Liegt die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, ist das möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Liegt die Miete mehr als 50 Prozent darüber, kann dies sogar eine Straftat (Mietwucher) darstellen.

Wer wissen möchte, ob die Miete für eine Wohnung angemessen ist oder wie viel Miete man für eine Wohnung verlangen kann, kann im Tübinger Mietspiegel nachsehen. Dafür gibt es einen Online-Rechner. Gegen eine Gebühr von drei Euro gibt es ein gedrucktes Exemplar im Technischen Rathaus (Brunnenstraße 2) und im Bürgerbüro Stadtmitte (Schmiedtorstraße 4).

Wer herausgefunden hat, dass die zu zahlende Miete unangemessen hoch ist, sollte eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Möglicherweise haben Sie Anspruch darauf, dass Ihre Miete gesenkt wird und können zu viel gezahlte Miete zurückfordern. 

Eine Möglichkeit ist, sich an den Mieterbund Reutlingen Tübingen zu wenden. Mitglieder des Mieterbunds können eine kostenlose und umfangreiche Rechtsberatung in Anspruch nehmen. 

Auch in der städtischen Sprechstunde werden Hinweise zu mutmaßlich überteuerten Mietpreisen geprüft, das heißt zu solchen, die über dem in Tübingen üblichen Mietniveau liegen. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Miete zu hoch ist, können Sie sich an die Stadt für eine Einschätzung wenden.

Die Stadt berät zudem bei bedrohten Mietverhältnissen, etwa durch unrechtmäßige Kündigungen oder unrechtmäßige Versuche, Mieter_innen zur Kündigung zu bewegen. Auch bei gesundheitsgefährdenden Wohnverhältnissen können Mieter_innen sich an die städtische Beratungsstelle wenden.

Kontakt

Marie Graef
E-Mail marie.graef@tuebingen.de

Telefonische Erreichbarkeit

Dienstag bis Donnerstag von 11 bis 17 Uhr
Oder nach Vereinbarung