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Ist die Miete angemessen?

Wer wissen möchte, ob die Miete für eine Wohnung angemessen ist oder wie viel Miete er für eine Wohnung verlangen kann, der kann im Tübinger Mietspiegel nachschlagen. Gegen eine Schutzgebühr von drei Euro gibt es ein gedrucktes Exemplar auch im Technischen Rathaus, Brunnenstraße 2 und im Bürgerbüro Stadtmitte, Schmiedtorstraße 4.

Mietpreisbremse und Kappungsgrenze

Seit November 2015 gilt auch in Tübingen die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen. Das bedeutet: Wenn eine Wohnung neu vermietet wird, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens zehn Prozent übersteigen – es sei denn, die Miete lag schon zuvor über diesem Niveau. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann man mit Hilfe des Mietspiegels berechnen. Verlangt der Vermieter mehr Geld, kann man die zu viel gezahlte Miete ab dem Zeitpunkt zurückfordern, an dem man den Vermieter auf das Problem aufmerksam gemacht hat.

Außerdem sind Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen durch die sogenannte Kappungsgrenze gedeckelt. Ein Vermieter darf die Miete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent anheben. Die Kappungsgrenze gilt allerdings nicht, wenn der Vermieter einen Zuschlag zur Miete auf dem Wege der „Modernisierungsumlage“ erhebt.

Der Vermieter kann pro Jahr bis zu acht Prozent der Kosten einer Modernisierung auf die Miete umlegen. Dabei darf sich die Miete um nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter erhöhen. Lag die Miete vor der Modernisierung niedriger als sieben Euro, dann darf die Miete um nicht mehr als zwei Euro erhöht werden.

Rechtsberatung Miete

  • Wurde Ihre Wohnung gekündigt? Sind Sie nicht sicher, ob das rechtmäßig ist?
  • Ist Ihre Miete höher als erlaubt?
  • Oder fragen Sie sich, ob eine Mieterhöhung rechtlich in Ordnung ist?
  • Schaden Ihre Wohnverhältnisse Ihrer Gesundheit?
  • Oder haben Sie aus anderen Gründen Sorge, dass Sie bald ausziehen müssen?

Wenn Sie wissen, dass es rechtliche Probleme gibt oder Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Eine Möglichkeit ist, sich an den Mieterbund zu wenden. Mitglieder des Mieterbunds können eine umfangreiche kostenlose anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Auch in der städtischen Sprechstunde können Sie sich rechtlich beraten lassen, wenn Ihre Miete zu hoch ist oder Ihr Mietverhältnis bedroht ist. Die Berater_in bespricht mit Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und wie man weiter vorgehen kann.

Wenn Sie unsicher sind, ob die Stadt bei Ihrem Thema weiterhelfen kann, rufen Sie gerne unverbindlich an.

Kontakt

Marie Graef
E-Mail marie.graef@tuebingen.de

Telefonische Erreichbarkeit

Dienstag bis Donnerstag von 11 bis 17 Uhr
Oder nach Vereinbarung