Wohnungen bauen auf städtischen Flächen
In der Kernstadt gelten folgende Quotenvorgaben:
- ein Drittel geförderter oder gemeinwohlorientierter Wohnungsbau mit langfristigen Mietbindungen von zwei Drittel bis drei Viertel der ortsüblichen Vergleichsmiete.
- ein Drittel stark preisgedämpfter Wohnungsbau, der durch die Eigentümer selbst genutzt oder deutlich unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet wird.
- ein Drittel preisgedämpfter Wohnungsbau, der durch die Eigentümer selbst genutzt oder nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet. Bis zu einem Drittel der Flächen in diesem Segment kann ohne Preisdämpfung vermietet werden.
In Zukunft unterliegen damit 90 Prozent der Wohnfläche auf städtischen Flächen in der Kernstadt einer langfristigen Mietbindung.
In den Teilorten gelten folgende Quotenvorgaben:
- ein Drittel geförderter und anderer mietgebundener Wohnungsbau, alternativ können auch andere innovative Wohnprojekte entstehen.
- zwei Drittel werden nach transparenten Kriterien vergeben, zum Beispiel vorrangig an junge Familien aus dem Ort.
Zum Herunterladen
- Broschüre: Fairer Wohnen in Tübingen – Regelungen für den Wohnungsneubau
- Quoten für künftige Wohnbauentwicklung im Überblick
Vernetzungstreffen
Für Menschen, die sich gern mit anderen zusammen tun möchten, um auf städtischen Flächen Wohnraum zu entwickeln, bietet die Stadt moderierte Vernetzungstreffen an. Informationen gibt es per E-Mail (wohnraumtuebingen.de).