Sonderfall Einzelzimmervermietung (beispielsweise WGs)
Auch für Einzelzimmer-Vermietungen gelten die Regeln zu Mietpreisbremse und unzulässigen Mietpreisüberhöhungen. Allerdings kann der Mietspiegel hier nur zur Orientierung herangezogen werden, da Einzelzimmervermietungen in Tübingen nicht erfasst wurden.
Eine Möglichkeit ist, die Miethöhe für alle Zimmer der Wohnung zu addieren und den Mietspiegel auf die gesamte Quadratmeteranzahl und addierte Miethöhe anzuwenden. Allerdings besteht hierzu noch keine bundesweit einheitliche Rechtsprechung, weshalb die Stadt eine rechtliche Beratung empfiehlt.
Wenn Sie nach ersten Berechnungen vermuten, dass Ihre Miete überhöht ist, können Sie sich an die städtische Beratungsstelle wenden (siehe Kontakt).