Wie geht es nach der Meldung eines Verdachts weiter?
Kommt die Beratungsstelle nach der ersten überschlägigen Berechnung zu dem Schluss, dass eine Mietpreisüberhöhung vorliegt, wird die Stadt weiter ermitteln. Hierzu kommt ein_e Mitarbeiter_in zu Ihnen, um Ihre Wohnung auszumessen und alle für den Mietpreis relevanten Kriterien vor Ort aufzunehmen.
Wenn sich der Verdacht auf eine unzulässige Mietpreisüberhöhung erhärtet, wird versucht, die Vermietenden zur Höhe der zulässigen Miete zu beraten und eine Reduzierung zu erwirken.
Zudem wird geprüft, ob Sie als Mietpartei Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete haben.
In den meisten Fällen kann die Beratungsstelle mit den Vermietenden eine Einigung herbeiführen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, wird die Stadt einen Bußgeldbescheid erlassen. Gegen den Bußgeldbescheid können Vermietende Einspruch einlegen. In der Regel entscheidet das Amtsgericht über die Angelegenheit. Hierbei ist insbesondere relevant, ob Vermietende eine Zwangslage Mietender ausgenutzt haben.
Das Verfahren läuft zwischen der Stadt und Vermieter_in. Mietende sind nicht verfahrensbeteiligt.