Wird die Mietpreisbremse umgangen?
Wenn eine Wohnung neu vermietet wird, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens zehn Prozent übersteigen. Verlangt der Vermieter mehr Geld, kann man verlangen, dass die Miete reduziert wird. Außerdem kann die zu viel gezahlte Miete für bis zu 30 Monate rückwirkend zurückgefordert werden, wenn der Mietvertrag nach dem 1. April 2020 abgeschlossen wurde.
Die Mietpreisbremse gilt nicht bei Neubauwohnungen, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 vermietet wurden und für Wohnungen, die erstmals nach einer umfassenden Modernisierung vermietet wurden. Die Modernisierungsinvestitionen müssen mehr als ein Drittel des notwendigen Aufwandes für eine vergleichbare Neubauwohnung betragen, damit sich der Vermieter auf diese Ausnahme berufen kann.
Achtung: Die Mietpreisbremse gilt in Baden-Württemberg derzeit bis 30. Juni 2025. Es ist unklar, ob die Regelung verlängert wird, da hierfür die Bundesregierung eine rechtliche Grundlage schaffen muss.