Förderprogramm Artenvielfalt für Anwohner_innen des Flussparks Neckaraue
Die Universitätsstadt Tübingen und das Regierungspräsidium Tübingen gewähren Anwohner_innen der Baumaßnahmen am Flusspark Neckaraue finanzielle Zuschüsse, wenn diese Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt auf ihren Grundstücken umsetzen.
Was wird gefördert?
Es gibt Zuschüsse für:
- Pflanzungen von heimischen Pflanzen
- Pflanzungen von heimischen Bäumen
- Nisthilfen für Vögel, Insekten und Fledermäuse
Wer wird gefördert?
Antragsfähig sind die direkten Anlieger_innen des Projektes „Flusspark Neckaraue“. Dies sind:
- Gartenstraße 95-181, sowie 184-280 (außer 189, 191, 193, 195, 197, 199, 201, 205, 207, 209, 211, 213, 215, 217, 219, 221, 223, 225, 227, 239, 231, 235).
- Bismarckstraße 80-140
Unternehmen in diesem Bereich können für ihr Firmengelände ebenfalls Förderanträge stellen.
Förderanträge sind nur für die Grundstücke möglich, auf denen die Gebäude mit den genannten Hausnummern stehen.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Der Zuschuss beträgt 85 Prozent der förderfähigen Kosten. Details finden Sie in den Zuschussrichtlinien.
Wie lange wird gefördert?
Die Förderung läuft bis Dezember 2024. Die Maßnahmen müssen jeweils im Jahr der Antragsstellung umgesetzt werden.
Wie läuft es ab?
Die Förderanträge müssen gestellt werden bevor die jeweiligen Maßnahme umgesetzt wird. Wenn Ihr Förderantrag bearbeitet ist, bekommen Sie einen Förderbescheid und können dann Materialien kaufen, Handwerker beauftragen etc. Nach Umsetzung der Maßnahme reichen Sie die Rechnungen zusammen mit dem Auszahlungsantrag bei der Stabsstelle Umwelt und Klimaschutz der Universitätsstadt Tübingen ein. Nach der Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.
Formulare und Merkblätter:
- Antrag zum Förderprogramm Flusspark Neckaraue
- Liste der Pflanzempfehlungen
- Auszahlungsantrag zum Förderprogramm Flusspark Neckaraue
- Förderrichtlinien Artenvielfalt Flusspark Neckaraue