Projektzuschüsse
Die Stabsstelle Gleichstellung und Integration fördert auch Projekte externer Träger, insbesondere in den Bereichen Bildung und Sprache, Integration von Geflüchteten und Antidiskriminierung. Freie Träger, Vereine und Initiativen können für zeitlich befristete Einzelprojekte in diesen Bereichen Projektzuschüsse beantragen. Projektanträge müssen rechtzeitig vor Beginn des Projekts bei der Stabsstelle gestellt werden. Für die Antragstellung gibt es keine vorgegebenen Fristen.
Projektzuschüsse sind Freiwilligkeitsleistungen der Stadt. Die Verwaltung (Stabsstelle, Oberbürgermeister) entscheidet über Projektzuschüsse. Grundlagen der Antragsstellung sind die beigefügten Förderrichtlinien.
Formulare und Merkblätter
- Städtische Förderung für Projekte im Bereich Bildungs- und Sprachförderung
- Städtische Förderung für Projekte im Bereich Integration von Geflüchteten
- Förderung für Projekte im Bereich Antidiskriminierung und Antirassismus
- Städtische Förderung für weitere Bereiche: Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse an soziale Vereine und freie Träger
- Merkblatt Antragswesen für Projektzuschüsse
- Antrag auf Projektzuwendung bis 1000 Euro
- Antrag auf Projektzuwendung über 1000 Euro
- Projektzuschuss Gleichstellung und Integration, Kosten- und Finanzierungsplan