Faire Beschaffung bei der Stadtverwaltung
Als Fairtrade-Stadt ist Tübingen bestrebt, nur Produkte zu beschaffen, die unter fairen und sozialen Arbeitsbedingungen produziert werden. Bereits 2006 hat der Gemeinderat beschlossen, Kinderarbeit bei der Beschaffung von Waren im städtischen Zuständigkeitsbereich auszuschließen (Vorlage 510b/2006). 2011 folgte der Beschluss, dass grundsätzlich nur Waren beschafft werden sollen, die unter Beachtung der Grundprinzipien und Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt wurden (Vorlage 225/2011).
Bei gefährdeten Produkten (zum Beispiel Bälle, Textilien, Natur- und Pflastersteine sowie Agrarprodukte wie Kaffee und Tee) muss ein Siegel oder Zertifikat zum Nachweis erbracht werden. Produkte aus Asien, Afrika oder Lateinamerika sollen möglichst aus fairem Handel beschafft werden.
Gemäß der neuen Dienstanweisung zum Vergabewesen, die seit April 2020 gilt, sind bei allen Beschaffungen, soweit beim jeweiligen Auftragsgegenstand anwendbar, auch soziale und umweltbezogene Aspekte einzubeziehen.
Zur Fußball-Europameisterschaft 2021 erhielten alle Tübinger Schulen einen fair gehandelten Fußball. Oberbürgermeister Boris Palmer übergab die Bälle exemplarisch bei der Eröffnung der Wanderausstellung „Fit for fair“ des Entwicklungspolitischen Informationszentrums Göttingen an die Aischbachschule, die durch Schulleiter Claus Sieghörtner und zwei Schulkinder vertreten war.