Gesamtanlage Altstadt
Die Qualitäten und Bedeutung der historischen Altstadt Tübingen sind seit langem fachlich erkannt. Hieraus resultiert das Planungsziel, diese Qualitäten zu erhalten und weiter zu entwickeln. Nicht alle hierfür zur Verfügung stehenden Instrumente wurden bisher genutzt.
Auf der Grundlage von § 19 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz können die Gemeinden, insbesondere Straßen-, Platz- und Ortsbilder, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht, durch Satzung unter Schutz stellen. Zur Vorbereitung der Beschlussfassung wurde gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege 2016 ein denkmalpflegerischer Werteplan für die Altstadt mit einem Entwurf für die Abgrenzung der Gesamtanlage erarbeitet. Durch den Werteplan wird die Qualität der Tübinger Altstadt als Gesamtanlage bestätigt.
Die Gesamtanlagenschutzsatzung ergänzt die bereits bestehenden städtebaulichen Steuerungsinstrumente wie die Erhaltungssatzung und die Stadtbildsatzung. Bestehende Fördermöglichkeiten von Maßnahmen an Kulturdenkmalen werden verbessert, indem Anträge zur Denkmalförderung bevorzugt in Gesamtanlagen bedient werden. Zusätzlich werden die Voraussetzungen für eine erhöhte steuerliche Anerkennungsfähigkeit von Baumaßnahmen an Außenbauteilen geschaffen. Dies bezieht alle Gebäude innerhalb der Gesamtanlage mit ein, auch wenn sie selbst keine Kulturdenkmale sind. Diese steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten sind mit denen in Sanierungsgebieten vergleichbar.