Datenschutzfolgeabschätzung
Die Universitätsstadt Tübingen betreibt in den nachfolgend genannten Sozialen Medien eigene Präsenzen:
- www.facebook.com/tuebingen.de
- www.instagram.com/stadttuebingen
- www.youtube.com/universitaetsstadt-tuebingen
Aufgrund der Vorgaben der seit 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend DSGVO) ist für die Angebote der Universitätsstadt Tübingen gemäß Art. 35 Abs.1 DSGVO eine Datenschutzfolgeabschätzung durchzuführen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
Risikoidentifikation
Die eigenen Angebote lösen das in Art. 35 DSGVO beschriebene Risiko aufgrund des nur sehr geringen Umfangs einer eigenen Datenverarbeitung selbst nicht aus. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich bei den eigenen Beiträgen hauptsächlich um ein reines Senden von Inhalten ohne Personenbezug handelt und bei einer etwaigen Kommunikation mit anderen Nutzern nur die Daten verarbeitet werden, die diese selbst und freiwillig angegeben haben.
Die Nutzung sozialer Medien hat jedoch weitreichende Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Auswertung der Daten durch den jeweiligen Plattformbetreiber zu Werbezwecken und ähnlichem. Dies stellt eine Verarbeitung mit einem hohen Risiko dar, für die eine Datenschutzfolgeabschätzung vorzunehmen ist.
Der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg (nachfolgend LfDI) geht insofern davon aus, dass öffentliche Stellen, die soziale Medien zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Bereitstellung allgemeiner Informationen nutzen, eine Mitverantwortung tragen. Mitverantwortung bedeutet dabei nicht, dass die jeweilige öffentliche Stelle die Datenschutzkonformität des jeweiligen sozialen Netzwerkes bestätigt oder garantiert. Mitverantwortung bedeutet vielmehr, dass die Universitätsstadt Tübingen sich und anderen die Risiken sozialer Netzwerke bewusst macht. Auf diese Risiken, die generell mit der Nutzung sozialer Medien einhergehen, werden die Nutzer hingewiesen.
Die Abschätzung der Folgen der Nutzung sozialer Medien stellt sich vor diesem Hintergrund wie folgt dar:
- Die eingangs beschriebenen Risiken, die mit einer Nutzung sozialer Medien einhergehen, bestehen grundsätzlich unabhängig von der Nutzung durch die Universitätsstadt Tübingen. Auch wird durch die Beiträge der Universitätsstadt Tübingen in den Angeboten selbst in der überwiegenden Zahl der Fälle kein Bezug zu personenbezogenen Daten hergestellt, sondern es werden eigene, sachbezogene Inhalte verbreitet.
- Die Daten, die durch die Interaktion mit dem jeweiligen Account in sozialen Medien oder anderen Accounts verarbeitet werden, sind bereits öffentlich zugänglich bzw. frei im Internet verfügbar.
- Die Inhalte werden durch das Erscheinen auf dem jeweiligen Angebot der Universitätsstadt Tübingen und die Wechselbeziehung einer breiteren bzw. „spezifischeren“ Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und erreichen so unter Umständen eine größere Aufmerksamkeit und weitere Verbreitung als ohne diese Interaktion.
- Dadurch, dass sich die Universitätsstadt Tübingen innerhalb sozialer Medien mit anderen Accounts vernetzt, entstehen zusätzliche Querverbindungen und Informationen über die jeweiligen Nutzer_innen des Accounts.
- Auch beim passiven Mitlesen der Seite durch die Nutzer_innen werden Logdaten durch den jeweiligen Plattformanbieter erhoben.
Risikoanalyse
Durch die Erweiterung des Verbreitungskreises und die Vergrößerung der Verknüpfungsmöglichkeiten wird die Verarbeitung der Daten für andere Zwecke durch den Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerkes und eine heimliche Profilbildung begünstigt. Auch kann die Offenheit für Besucherbeiträge zu nachteiligen gesellschaftlichen Folgen wie unangebrachten oder diskriminierenden Kommentaren oder der Verbreitung sensibler Daten führen.
Mögen diese Schäden sich bei einer Verursachung durch den jeweiligen Plattformbetreiber selbst als wesentlich darstellen, so werden diese durch das jeweilige Angebot der Universitätsstadt Tübingen nur in sehr begrenztem Maße erhöht. Da die jeweiligen Beiträge auch noch anderweitig veröffentlicht werden, entsteht auch kein Zwang, an einem der sozialen Netzwerke teilzunehmen.
Risikobewertung
Insgesamt ist das durch die Angebote verursachte zusätzliche Risiko daher als gering bis mittel einzustufen.
Die Universitätsstadt Tübingen trägt aktiv dazu bei, das Risiko weiter zu senken. Hierzu zählen insbesondere die Aufklärung über den Datenschutz und das Social-Media-Konzept der Universitätsstadt Tübingen. Ein Großteil der Maßnahmen liegt allerdings in der Sphäre der Nutzer_innen: So besteht bei einer Nutzung sozialer Netzwerke keine Pflicht, den jeweiligen Klarnamen zu führen. Außerdem können sich die Nutzer_innen durch verschiedene Einstellungen bis zu einem gewissen Grad schützen, indem sie etwa den Browserverlauf löschen, Cookies deaktivieren oder bei der Verwendung von Fotos den Standort nicht freigeben.
Zudem ermöglicht die kontinuierliche redaktionelle Betreuung ein Eingreifen durch die Universitätsstadt Tübingen bei etwaigen ehr- oder persönlichkeitsverletzenden Kommentaren bis hin zur Sperrung des Accounts „störender“ Nutzer_innen. Außerdem hat die Universitätsstadt Tübingen für die Nutzung ihrer Angebote in sozialen Medien eine Netiquette formuliert, auf deren Einhaltung bei der Betreuung geachtet wird.
Ergebnis
Die Angebote der Universitätsstadt Tübingen in den genannten sozialen Medien sind angesichts der beschriebenen Risiken und verbindlich vorgesehenen Maßnahmen vertretbar. Die Universitätsstadt Tübingen verpflichtet sich zudem, die weitere Entwicklung zu beobachten und die hier vorgenommene Prüfung nötigenfalls zu wiederholen und fortzuentwickeln.