Als Arbeitgeberin trägt die Stadt zur Berufsorientierung und arbeitsmarktlicher Integration von Geflüchteten bei
Als Arbeitgeberin trägt die Stadt zur Berufsorientierung und arbeitsmarktlicher Integration von Geflüchteten bei
Die Stadt stellt geflüchteten Menschen Arbeitsgelegenheiten (AGH-Maßnahmen) zur Verfügung.
Die Stadt nutzt geeignete Fördermöglichkeiten wie z.B. das Teilhabechancengesetz, um langzeitarbeitslosen – auch geflüchteten – Menschen den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ebnen. Hierbei ist eine gute Begleitung der jeweiligen anstellenden Fachabteilung Voraussetzung.
Die Stadt berücksichtigt bei Stellenbesetzungen geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit Fluchterfahrung, die in Anschlussunterkünften oder in privatem Wohnraum in Tübingen leben. Die Fachabteilung „Hilfen für Geflüchtete“ entwickelt ein verwaltungsinternes Kooperationskonzept zur nachhaltigen Integration von Geflüchteten in städtische Beschäftigungsverhältnisse.
Städtische Stellenausschreibungen erfolgen mit dem Hinweis: „Die Stadtverwaltung Tübingen will Menschen mit Zuwanderungsgeschichte stärker beteiligen und ist an entsprechenden Bewerbungen besonders interessiert.“