Bewilligung der Förderung des Klimaanpassungskonzepts
Die Erstellung des Klimaanpassungskonzepts wird zu 80 Prozent durch das Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (Förderkennzeichnen 67DAAN1261) der Förderrichtlinie „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) und Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS)" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mit dem Förderschwerpunkt „A - Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ gefördert.
Der Titel des geförderten Projektes lautet ANK-DAS-A.1: „Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz für die Universitätsstadt Tübingen“. Ziel des Konzepts ist, die Anpassungsfähigkeit der Universitätsstadt Tübingen gegenüber dem Klimawandel nachhaltig zu erhöhen und eine lebenswerte Umwelt zu erhalten.
Die Laufzeit zur Erstellung des Konzeptes geht vom 1. April 2025 bis 31. März 2027. Die Projektträgerin ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG).