Vergaberichtlinien
Für die Vergabe der Tübinger Kinderbetreuungsplätze gelten für alle Träger verbindliche Vergaberichtlinien:
- Es werden nur Anmeldungen berücksichtigt, die über die ZAK getätigt worden sind.
- Anmeldungen nach der Frist 31. Januar dürfen nicht mehr für die Hauptvergabe berücksichtigt werden.
- Es werden nur Anmeldungen von Kindern berücksichtigt, für die für den Vergabezeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht.
- Alle Träger orientieren sich bei der Platzvergabe an den vom Gemeinderat verabschiedeten Vergabekriterien.
- Die Vergabekriterien sehen ein Punktesystems vor. Diese Punkte werden von der ZAK ausschließlich nach Vorlage von Nachweisen vergeben. Es werden nur Nachweise auf den von der ZAK vorgegebenen Formularen berücksichtigt. Die Nachweise müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
Vergabekriterien
Die Vergabekriterien sollen dafür sorgen, dass die Plätze anhand des Bedarfs der Familien fair verteilt werden. Dafür gibt es ein Punktesystem. Punkte gibt es zum Beispiel für Berufstätigkeit, Schule, Ausbildung, Sprachkurse der Sorgeberechtigten, aber auch für besondere familiäre Situationen. Es gelten folgende Kriterien:
Beschäftigungssituation
Bei zwei Sorgeberechtigten wird jeweils die Beschäftigungszeit des geringer beschäftigten Partners berücksichtigt; bei einem Sorgeberechtigten entsprechend dessen Beschäftigungszeit.
Beschäftigung überwiegend am Vormittag (bis 14 Uhr inklusive Wegzeit) | 5 Punkte |
Beschäftigung auch oder ausschließlich am Nachmittag (länger als 14 Uhr inklusive Wegzeit) | 10 Punkte |
Alleinerziehende: Der/die Sorgeberechtigte lebt mit einem oder mehreren Kindern alleine zusammen und sorgt alleine für deren Pflege und Erziehung. | 1 Punkt |
Familiäre Situation
Krankheit der Sorgeberechtigten | Beide Sorgeberechtigten sind aus gesundheitlichen Gründen andauernd an der Betreuung des Kindes gehindert. (Ist nur einer der Sorgeberechtigten andauernd an der Betreuung gehindert, der andere aber berufstätig, zählt der Umfang der Berufstätigkeit.) Alleinerziehende sind dem gleichgestellt. | 10 Punkte |
Förderbedarf | Das Kind hat einen von fachlicher Stelle festgestellten besonderen Förderbedarf. | 1 Punkt |
Sprachförderbedarf | Das Kind benötigt Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache. (für Kinder ab drei Jahren; kein Nachweis erforderlich) | 1 Punkt |
Geschwisterkind | Zählt nur bei der Einrichtung, in der das Geschwisterkind betreut wird. (kein Nachweis erforderlich) | 1 Punkt |
Vorschulkind | Vorschulkinder im letzten Jahr vor der regulären Einschulung werden grundsätzlich vorrangig aufgenommen. (kein Nachweis erforderlich) |
Gleiche Punktzahl
Der Platz wird an das ältere Kind vergeben.
Aufnahmen zur Förderung des Kindeswohls
Diese finden außerhalb aller Fristen zum nächstmöglichen Zeitpunkt statt. Eine qualifiziert begründete schriftliche Empfehlung des Jugendamts ist erforderlich.
Pädagogische Fachkräfte
Kinder von pädagogischen Fachkräften werden bevorzugt aufgenommen. Es gelten folgende Kriterien:
- Eine/r der Erziehungsberechtigten ist pädagogische Fachkraft nach § 7 Abs. 2 – 4 KiTaG BW ist und arbeitet mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 15,6 Wochenstunden in einer betriebserlaubten Kindertageseinrichtung im Stadtgebiet der Universitätsstadt Tübingen bzw. strebt die Arbeitsaufnahme an.
- Die pädagogische Fachkraft lebt alleine mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen und sorgt allein für deren Pflege und Erziehung oder der/die zweite Erziehungsberechtigte ist ebenfalls im Umfang von mindestens 15,6 Wochenstunden berufstätig. (Dies gilt auch, wenn das Kind seinen Wohnsitz i.S.d. § 30 SGB I nicht im Stadtgebiet der Universitätsstadt Tübingen hat und die Wohnsitzgemeinde bestätigt, dass kein dem Arbeitsumfang entsprechender Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.)