Betreuungsbeginn
Aufnahmezeitpunkt
Die Kinder werden – außer im Ferienmonat August – das ganze Jahr über aufgenommen. Sie müssen spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin angemeldet werden.
Die meisten Kinder starten zu Beginn eines neuen Kindergartenjahres in der Zeit von September bis Dezember. Dann gibt es viele freie Plätze, weil die älteren Kinder in die Schule gekommen sind. Wer eine Aufnahme in diesem Zeitraum wünscht, muss sein Kind bis spätestens Ende Januar über das Elternportal bei der ZAK angemeldet haben. Anschließend beginnt das jährliche Hauptvergabeverfahren. Anmeldungen außerhalb der großen Vergaberunde sind möglich, eine Platzzuteilung ist dann jedoch nicht planbar.
Bereits in Tübinger Krippengruppen aufgenommene Kinder
- Alle Kinder, die bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres 3 Jahre alt werden, müssen bis zum Ende dieses Jahres ihre Krippeneinrichtung verlassen.
- Alle Kinder müssen für den Wechsel von der Krippe oder der Tagesmutter in den Kindergarten neu angemeldet werden.
- Ausnahme: Unter dreijährige Kinder in altersgemischten Gruppen (Gruppen für Kinder von einem bis sechs Jahren) bleiben in ihrer Gruppe/Einrichtung und müssen nicht neu angemeldet werden.
- Für den Wechsel in den Kindergarten müssen alle Nachweise aktualisiert eingereicht werden. Die ZAK prüft die Punkte der Familien neu.
- Kinder, die im Zeitraum von Januar bis Juli 3 Jahre alt werden, dürfen bis zum Ende dieses Kindergartenjahres auf ihrem Krippenplatz verbleiben, wenn sie aus Kapazitätsgründen nicht in einen Kindergarten von ihrer Wunschliste wechseln können. (Kann einer der Wunschplätze fristgemäß angeboten werden, muss der Krippenplatz frei gemacht werden.) In den Kleinkindeinrichtungen der freien Träger ist dies nur bedingt möglich.
Kinder unter einem Jahr
Einige Einrichtungen nehmen Kinder unter einem Jahr auf. Wird ein solcher Platz benötigt, müssen die Eltern den Bedarf nachweisen.