Anmeldung außerhalb der Hauptvergabe
Anmeldungen, die sich auf einen Platz im laufenden Kindergartenjahr beziehen, sind jederzeit möglich. Dies betrifft Kinder, die erst nach der Frist für die Hauptvergabe geboren sind und für die ein Platz noch im laufenden Kindergartenjahr gewünscht wird. Ebenso betrifft dies Familien, die nach Ablauf der Fristen für das Hauptvergabeverfahren zuziehen und möglichst zeitnah einen Platz wünschen.
Platzzuteilungen für diesen Zeitraum sind nicht planbar, sie können nur erfolgen, wenn ein Platz durch Abmeldung frei wird oder aus internen Gründen gesperrte Plätze wieder belegt werden können. Kann zum gewünschten Termin keine Zuteilung erfolgen, bleibt die Anmeldung bis zu einer Platzzuteilung weiter aktiv. Kann im laufenden Kindergartenjahr keine Zuteilung erfolgen, wird die Anmeldung automatisch ins nächste Hauptvergabeverfahren übernommen. Auch für Aufnahmen im laufenden Kindergartenjahr gilt, dass das Kind sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin angemeldet worden sein muss. Eine frühere Anmeldung ist möglich, bringt jedoch keinen Vorteil.
Absageinformationen werden außerhalb des Hauptvergabeverfahrens nicht verschickt. Die Familien werden vom Träger der Einrichtung informiert, wenn ein Platz gefunden wurde.