Wieso gibt es vorgezogene Bundestagswahlen?
Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 16. Dezember 2024 im Bundestag die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes gestellt. Die Mehrheit der Abgeordneten verweigerte dem Kanzler das Vertrauen. Damit hat er den Weg für die Auflösung des Bundestages und Neuwahlen freigemacht. Spätestens 21 Tage nach der verlorenen Vertrauensfrage muss der Bundespräsident darüber entscheiden, ob er den Bundestag auflöst. Löst der Bundespräsident den Bundestag auf, muss es innerhalb von 60 Tagen ab der Auflösung die Neuwahl geben. Das steht in Artikel 39 Absatz 1 Satz 4 Grundgesetz. Den Tag der Bundestagswahl legt nach dem Bundeswahlgesetz formal der Bundespräsident fest. Bundespräsident Dr. Frank‐Walter Steinmeier hat auf Vorschlag des Bundeskanzlers am 27. Dezember 2024 den Bundestag aufgelöst und als Wahltag den 23. Februar 2025 festgelegt.