Wieso gibt es vorgezogene Bundestagswahlen?
Mit der Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes kann sich der Bundeskanzler vergewissern, ob seine Politik vom Bundestag unterstützt wird, er also noch die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten hat. Findet der Antrag keine Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen. Dann muss es innerhalb von 60 Tagen eine Neuwahl geben. Das steht in Artikel 39 Absatz 1 Satz 4 Grundgesetz. Den Tag der Bundestagswahl legt nach dem Bundeswahlgesetz formal der Bundespräsident fest.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 16. Dezember 2024 im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt. Die Mehrheit der Abgeordneten verweigerte dem Kanzler das Vertrauen. Damit hat er den Weg für die Auflösung des Bundestages und Neuwahlen freigemacht. Bundespräsident Dr. Frank‐Walter Steinmeier hat auf Vorschlag des Bundeskanzlers am 27. Dezember 2024 den Bundestag aufgelöst und als Wahltag den 23. Februar 2025 festgelegt.