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Wahlen

Die nächste Wahl ist die Bundestagswahl. Sie findet am Sonntag, 23. Februar 2025, statt.

Hinweise zur Briefwahl

Da die Stimmzettel frühestens am 05. Februar vorliegen werden, können Briefwahlunterlagen auch erst ab diesem Zeitpunkt verschickt werden.

Sobald die Stimmzettel vorliegen, können Briefwahlunterlagen auch direkt beim Wahlamt, Rathaus, Am Markt 1, abgeholt werden. Das Wahlamt wird ab diesem Zeitpunkt verlängerte Öffnungszeiten anbieten:

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, Samstag 9 bis 13 Uhr. Am Freitag, 21. Februar 2025, hat das Wahlamt bis 15 Uhr geöffnet.

Die Unterlagen können ab dann nach Terminvereinbarung auch bei den Verwaltungsstellen sowie den Bürgerbüros in Derendingen und Lustnau abgeholt werden.

Nach neuen gesetzlichen Regelungen müssen Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr beantragt werden.

Aufgrund des kurzen Zeitfensters für den Versand und den Rückversand der Briefwahlunterlagen empfiehlt die Stadtverwaltung, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus am Markt oder bei einer Verwaltungsstelle zu beantragen und abzuholen, da nur so sichergestellt ist, dass die Unterlagen rechtzeitig vorliegen.

Briefwahlunterlagen können des Weiteren über folgende Wege beantragt werden:

  • schriftlich mit der Wahlbenachrichtigung
  • online beantragen (dazu ist die Wahlbenachrichtigung erforderlich)
  • per Quick Response (QR-Code)
    Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code kann mit mobilen Endgeräten ein Antrag aufgerufen werden, der nur noch um das Geburtsdatum ergänzt werden muss.
  • per E-Mail an wahlen@tuebingen.de
    Anzugeben sind dabei neben dem Namen und der vollständigen Anschrift auch das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder Reisepasses. Die Angabe einer abweichenden Versandanschrift ist ebenfalls möglich.

Da die Stimmzettel frühestens am 5. Februar vorliegen werden, können Briefwahlunterlagen auch erst ab diesem Zeitpunkt verschickt und abgeholt werden. Für die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist keine vorherige Online-Beantragung notwendig.

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