Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahlsonntag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausländische Staatsbürger dürfen bei den Bundestagswahlen nicht abstimmen.