Briefwahl 2025: am besten vor Ort abholen und abgeben
Da die Stimmzettel frühestens ab Mittwoch, 5. Februar, vorliegen werden, können Briefwahlunterlagen auch erst ab diesem Zeitpunkt verschickt und abgeholt werden. Für die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist keine vorherige Online-Beantragung notwendig.
Aufgrund des kurzen Zeitfensters für den Versand und den Rückversand der Briefwahlunterlagen empfiehlt die Stadtverwaltung, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus am Markt, in den Bürgerbüros Lustnau und Derendingen oder bei einer Verwaltungsstelle zu beantragen und gleich mitzunehmen, da nur so sichergestellt ist, dass die Unterlagen rechtzeitig vorliegen.
Abholung persönlich: verlängerte Öffnungszeiten im Wahlamt
Sobald die Stimmzettel vorliegen, kann man die Briefwahlunterlagen auch direkt beim Wahlamt, Rathaus, Am Markt 1, abholen. Das Wahlamt wird ab diesem Zeitpunkt verlängerte Öffnungszeiten anbieten: Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, Samstag 9 bis 13 Uhr. Am Freitag, 21. Februar 2025, hat das Wahlamt bis 15 Uhr.
Neue gesetzliche Regelung für die Beantragung
Nach den neuen gesetzlichen Regelungen müssen die Bürger_innen die Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr beantragt haben.