Das Bebauungsplanverfahren in einer kurzen Übersicht
1. Aufstellung und frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Sobald das erste Plankonzept vorliegt, wird die Öffentlichkeit zum ersten Mal in den Planungsprozess einbezogen. Dieser Verfahrensschritt dient vor allem als Diskussionsgrundlage. Zum Plankonzept kann sich hier jeder zwei Wochen lang informieren und äußern. Zum Abschluss der Phase 1 prüft die Verwaltung alle eingegangenen Äußerungen und versucht dabei, möglichst viele Anregungen in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten.
2. Auslegung
Der Bebauungsplanentwurf wird im Ausschuss für Planung, Verkehr, Energie und Umwelt beraten. Sobald die Politik dem Entwurf zugestimmt hat, wird die Öffentlichkeit ein zweites Mal einbezogen. Einen Monat lang kann sich jeder dazu äußern. Zum Abschluss der Phase 2 prüft die Verwaltung alle Stellungnahmen.
3. Satzungsbeschluss
Nach Prüfung durch die Verwaltung wägt der Gemeinderat die Stellungnahmen mit den öffentlichen und privaten Belangen ab. Führt das zu Änderungen im Bebauungsplanentwurf, wird der Plan erneut ausgelegt und damit Phase 2 wiederholt. Gibt es keine Änderungen, beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung.
4. Inkrafttreten
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes wird als amtliche Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan als Satzung in Kraft und stellt verbindliches Ortsrecht dar.