Gewerbegebiet Neckarweg
Mit dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neckarweg“ sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gewährleistet und planungsrechtlich gesichert werden. Mit der Planung sollen die Grund- und Nahversorgung der Tübinger Stadt- und Ortsteile im Neckartal oberhalb Tübingens (Derendingen, Weilheim, Bühl, Kilchberg und Hirschau) sowie die Ansiedlung von gewerblichen Nutzungen gesichert und geordnet werden.
Verfahrensstand
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 20. Mai 2019 aufgrund von § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Gewerbegebiet Neckarweg“ einen Bebauungsplan aufzustellen und ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren durchzuführen.
1. Aufstellungsbeschluss
Die frühzeitige Beteiligung wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gemacht.
2. Auslegung
Folgt.
3. Satzungsbeschluss
Folgt.
4. Inkrafttreten
Folgt.