Südwestrundfunk / Matthias-Koch-Weg
Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau des SWR-Studios und eine Wohnbauentwicklung geschaffen werden.
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan „Südwestrundfunk / Matthias-Koch-Weg Teil I" zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau des SWR-Studios ist am 1. September 2022 in Kraft getreten. Die Informationen zu diesem Bebauungsplan finden Sie unter "Abgeschlossene Beteiligungsverfahren und sonstige Verfahren".
Die Fortführung des Bebauungsplanes zur Wohnbauentwicklung folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
1. Aufstellungsbeschluss und frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wurde am 2. Juli 2020 vom Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist seit dem 31. Juli 2020 abgeschlossen.
2. Auslegung Bebauungsplanentwurf zur Wohnbauentwicklung
Folgt.
3. Satzungsbeschluss Bebauungsplan zur Wohnbauentwicklung
Folgt.
4. Inkrafttreten Bebauungsplan zur Wohnbauentwicklung
Folgt.