Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines neuen gemischten Quartiers als Ersatz für die abgängige Siedlung unter Berücksichtigung der umgebenden Bebauung mit unterschiedlichen Wohnformen für breite Bevölkerungsschichten geschaffen werden.
Verfahrensstand
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung des Gemeinderates der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 23. Januar 2025 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße“ vom 11. Oktober 2024 / 20. Januar 2025 und den geänderten Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 11. Oktober 2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die erneute Veröffentlichung der Entwürfe im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung beschlossen. Diese findet von Montag, 24. Februar 2025, bis einschließlich Freitag, 28. März 2025, statt. Bitte beteiligen Sie sich per E-Mail unter stadtplanungtuebingen.de oder mit dem Online-Formular.
1. Aufstellungsbeschluss/Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße“ wurde am 25. Juli 2022 vom Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen gefasst. Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit ist seit dem 5. März 2024 abgeschlossen.
2. Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung des Gemeinderates der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 25. April 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, diese auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Darüber hinaus wurde ebenfalls die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung sind seit dem 20. Juli 2024 abgeschlossen.
3. Beschluss über die erneute Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung des Gemeinderates der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 23. Januar 2025 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße“ vom 11. Oktober 2024 / 20. Januar 2025 und den geänderten Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 11. Oktober 2024 gebilligt. Nach § 4a Abs. 3 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB wurde beschlossen, diese Entwürfe erneut auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Änderungen erfolgten insbesondere bei der Festsetzung von Gebäudehöhen (Maß der baulichen Nutzung) sowie den Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen.
Die erneute öffentliche Auslegung findet von Montag, 24. Februar 2025, bis einschließlich Freitag, 28. März 2025, statt. Darüber hinaus wurde ebenfalls die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Beteiligungsunterlagen erneute Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
1. Hinweise zu den inhaltlichen Änderungen zum 2. Offenlagebeschluss
2. Amtliche Bekanntmachung vom 20. Februar 2025
3. Vorlage 161/2020 mit Anlagen
4. Vorlage 225/2021 mit Anlagen
5. Vorlage 198/2022 mit Anlagen
6. Vorlage 115/2024 mit Anlagen
7.1 Anlage 1: Entwurf Geltungsbereich zum Bebauungsplan vom 18. März 2024
7.2 Anlage 2: Entwurf zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan vom 11. Oktober 2024/20.01.2025
7.3 Anlage 3: Entwurf textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan vom 11. Oktober 2024
7.4 Anlage 4: Entwurf Begründung zum Bebauungsplan vom 11. Oktober 2024
7.6 Anlage 6: Gegenüberstellung der Änderungen zwischen 1. und 2. Auslegung vom 20. November 2024
7.8 Anlage 8: Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan vom 22. November 2023
7.9 Anlage 9: Bodengutachten zum Bebauungsplan vom 10. Oktober 2022.
7.10 Anlage 10: Schalltechnische Untersuchung vom 20. Januar 2023
7.11 Anlage 11: Stellungnahme/Ergänzung zur Schalltechnischen Untersuchung vom 30. August 2024
7.12 Anlage 12: Besonnungsstudie zum Bebauungsplan vom 3. Oktober 2022
7.13 Anlage 13: Kampfmittelbelastung vom 27. Juni 2022
8. Entwurf Bebauungsplan vom 11. Oktober 2024/20. Januar 2025 - gesamt
9. Hinweise zum Datenschutz und DIN-Vorschriften
Beteiligungsunterlagen der abgeschlossenen ersten Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung (Beteiligungszeitraum 17. Juni 2024 bis 19. Juli 2024)
1. Amtliche Bekanntmachung vom 8. Juni 2024
2. Vorlage 161/2020 mit Anlagen
3. Vorlage 225/2021 mit Anlagen
4. Vorlage 198/2022 mit Anlagen
5.1 Anlage 1: Entwurf Geltungsbereich zum Bebauungsplan vom 18. März 2024
5.2 Anlage 2: Entwurf zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan vom 18. März 2024
5.3 Anlage 3: Entwurf textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan vom 18. März 2024
5.4 Anlage 4: Entwurf Begründung zum Bebauungsplan vom 18. März 2024
5.6 Anlage 6: Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan vom 22. November 2023
5.7 Anlage 7: Bodengutachten zum Bebauungsplan vom 22. September 2022
5.8 Anlage 8: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan vom 20. Januar 2023
5.9 Anlage 9: Besonnungsstudie zum Bebauungsplan vom 3. Oktober 2022
5.10 Anlage 10: Kampfmittelbelastung
5.11 Entwurf Bebauungsplan vom 18. März 2024 - gesamt
6. Hinweise zum Datenschutz und DIN-Vorschriften
4. Satzungsbeschluss
Folgt.
4. Inkrafttreten
Folgt.