Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines neuen gemischten Quartiers als Ersatz für die abgängige Siedlung unter Berücksichtigung der umgebenden Bebauung mit unterschiedlichen Wohnformen für breite Bevölkerungsschichten geschaffen werden.
Verfahrensstand
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung des Gemeinderates der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 23. Januar 2025 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße“ vom 11. Oktober 2024 / 20. Januar 2025 und den geänderten Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 11. Oktober 2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die erneute Veröffentlichung der Entwürfe im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung sind seit dem 28. März 2025 abgeschlossen.
1. Aufstellungsbeschluss/Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße“ wurde am 25. Juli 2022 vom Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen gefasst. Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit ist seit dem 5. März 2024 abgeschlossen.
2. Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
3. Beschluss über die erneute Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
4. Satzungsbeschluss
Folgt.
4. Inkrafttreten
Folgt.