Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines neuen gemischten Quartiers als Ersatz für die abgängige Siedlung unter Berücksichtigung der umgebenden Bebauung mit unterschiedlichen Wohnformen für breite Bevölkerungsschichten geschaffen werden.
Verfahrensstand
Die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung sind seit dem 20. Juli 2024 abgeschlossen.
1. Aufstellungsbeschluss/Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße“ wurde am 25. Juli 2022 vom Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen gefasst. Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit ist seit dem 5. März 2024 abgeschlossen.
2. Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung des Gemeinderates der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 25. April 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, diese auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Darüber hinaus wurde ebenfalls die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung sind seit dem 20. Juli 2024 abgeschlossen.
3. Satzungsbeschluss
Folgt.
4. Inkrafttreten
Folgt.