Satzung zur Aufhebung von Baulinien vom 31. Oktober 1928 in Weilheim
Mit der Aufstellung der Satzung zur Aufhebung der Baulinien vom 31. Oktober 1928 soll am westlichen Ortsrand von Weilheim eine ungeordnete Ausdehnung der Bebauung verhindert werden, indem eine eindeutige planungsrechtliche Situation hergestellt wird, die den städtebaulichen Entwicklungszielen für Weilheim entspricht.
Verfahrensstand
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 27. April 2023 aufgrund von § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, eine Satzung zur Aufhebung der Baulinien vom 31. Oktober 1928 im Bereich Rutenweg, Ortsteil Tübingen-Weilheim, aufzustellen.
1. Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss für die Satzung zur Aufhebung der Baulinien vom 31. Oktober 1928 im Bereich Rutenweg, Ortsteil Tübingen-Weilheim, wurde am 27. April 2023 vom Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen gefasst.
Der Beschluss zur Durchführung eines frühzeitigen Beteiligungsverfahrens und dessen Bekanntmachung werden zu gegebener Zeit folgen.
2. Auslegungsbeschluss
Folgt.
3. Satzungsbeschluss
Folgt.
4. Inkrafttreten
Folgt.