Hinter den Gärten
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von neuen Wohnbauflächen am östlichen Ortsrand von Tübingen-Weilheim geschaffen werden.
Verfahrensstand
Das frühzeitige Beteiligungsverfahren ist seit dem 8. Oktober 2024 abgeschlossen.
1. Aufstellungsbeschluss und frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 2. Mai 2024 vom Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen gefasst. Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat ebenfalls den Grundsatzbeschluss zum städtebaulichen Entwurf gefasst. Darüber hinaus wurde nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren in Form einer Veröffentlichung im Internet und zusätzlichen öffentlichen Auslegung zu beteiligen. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren ist seit dem 8. Oktober 2024 abgeschlossen.
2. Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
Folgt.
3. Satzungsbeschluss
Folgt.
4. Inkrafttreten
Folgt.