Marienburger Straße
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Baugebiet entstehen, das neben Baugruppen auch Raum für größere gemeinwohlorientierte Projekte bietet. Im Plangebiet sind rund 400 Wohnungen, ein Parkhaus sowie ein Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Tübingen geplant.
Verfahrensstand
Das frühzeitige Beteiligungsverfahren ist seit dem 5. Januar 2025 abgeschlossen.
1. Frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung vom 26. Januar 2023 den
fortgeschriebenen städtebaulichen Rahmenplan für das Baugebiet „Marienburger Straße“
beschlossen. Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB, frühzeitig am Verfahren in Form einer Veröffentlichung im Internet und zusätzlichen öffentlichen Auslegung beteiligt. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren ist seit dem 5. Januar 2025 abgeschlossen.
- Amtliche Bekanntmachung vom 16. November 2024
- Geltungsbereich (Entwurf)
- Städtebauliches Konzept
- Erläuterungstext zur frühzeitigen Beteiligung
2. Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
Folgt.
3. Satzungsbeschluss
Folgt.
4. Inkrafttreten
Folgt.