Im Brühl - Mühlbachäcker
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Anpassung und Erweiterung der Behördenstandorte, die Entwicklung von Wohnbauflächen für unterschiedliche Nutzergruppen (Landesbedienstete, Studierende, weitere Bevölkerungsgruppen) und Infrastruktureinrichtungen geschaffen werden.
Verfahrensstand
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 27. März 2025 aufgrund von § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Im Brühl - Mühlbachäcker“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) aufzustellen und ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren durchzuführen.
1. Aufstellungsbeschluss und frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 27. März 2025 vom Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Beteiligungsunterlagen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Folgt.
2. Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung
Folgt.
3. Satzungsbeschluss
Folgt.
4. Inkrafttreten
Folgt.