Traufäcker (VEP)
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Traufäcker“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung des Unternehmens Café Lieb mit Produktions- und Gastronomieflächen in Tübingen-Lustnau geschaffen werden.
Verfahrensstand
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Traufäcker“ ist mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt am 25. Juli 2020 in Kraft getreten.
1. Aufstellungsbeschluss und frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Abgeschlossen.
2. Auslegung
Abgeschlossen.
3. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in öffentlicher Sitzung am 2. Juli 2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Traufäcker“ in der Fassung vom 18. Mai 2020 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB), § 12 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 18. Mai 2020 nach § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzung nach § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) beschlossen.
4. Inkrafttreten
Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Traufäcker“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften sind mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt vom 25. Juli 2020 und der Bekanntmachung im Internet, am 25. Juli 2020 in Kraft getreten.