Hechinger Eck Nord
Ziel ist es, mittels Aufstellung des Bebauungsplanes „Hechinger Eck Nord“ ein urbanes gemischtes Stadtquartier mit bezahlbaren Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zu schaffen und neben einem Angebot an Pflegeheimplätzen in der Tübinger Südstadt auch die Versorgung mit Schul- und Kindergartenplätzen zu verbessern.
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan ist mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt am 11. Juli 2020 in Kraft getreten.
1. Aufstellungsbeschluss
abgeschlossen
2. Auslegungsbeschluss
abgeschlossen
3. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in öffentlicher Sitzung am 2. Juli 2020 den Bebauungsplan „Hechinger Eck Nord“ in der Fassung vom 29. November 2019/30. April 2020 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 30. April 2020 nach § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzung nach § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) beschlossen.
4. Inkrafttreten
Der Bebauungsplan „Hechinger Eck Nord“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten öftlichen Bauvorschriften sind mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt vom 11. Juli 2020 und der Bekanntmachung im Internet, am 11. Juli 2020 in Kraft getreten.