Aischbach Teil II
Mit dem Bebauungsplan „Aischbach Teil II" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Gewerbegebiet/Mischgebiet geschaffen werden.
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften in Kraft getreten.
1. Aufstellungsbeschluss und frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Der erste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 5. Dezember 2005 vom Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen gefasst. Das erste frühzeitige Beteiligungsverfahren ist seit dem 2. September 2006 abgeschlossen. Das Bebauungsplanverfahren hatte seit 2006 geruht und wurde dann 2018 wieder aufgenommen. Eine Informationsveranstaltung im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 29. Januar 2019 statt.
Aufgrund der veränderten Planungsziele und der Veränderung des Geltungsbereiches wurde ein erneuter Aufstellungsbeschluss inklusive einer erneuten frühzeitigen Beteiligung erforderlich.
Der erneute Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 21. Oktober 2021 vom Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist seit dem 20. November 2021 abgeschlossen.
2. Informationsveranstaltung 2019
3. Erneuter Aufstellungsbeschluss und frühzeitiges Beteiligungsverfahren 2021
4. Auslegung
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Universitätsstadt Tübingen hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 den Entwurf des Bebauungsplanes "Aischbach Teil II" und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen diesen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung ist seit dem 25. März 2023 abgeschlossen.
5. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Juni 2023 den Bebauungsplan „Aischbach Teil II“ und die örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 26. Mai 2023 als Satzung beschlossen.
6. Inkrafttreten
Der Bebauungsplan „Aischbach Teil II“ ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt vom 27. Juli 2024 in Kraft getreten.