Doblerstraße 21
Mit dem Bebauungsplan „Doblerstraße 21“ sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein gewerblich und zu Wohnzwecken genutztes Gebäude geschaffen worden.
Verfahrensstand
Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt am 6. April 2019 in Kraft getreten.
1. Aufstellung und frühzeitiges Beteiligungsverfahren
abgeschlossen
2. Auslegung
abgeschlossen
3. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in öffentlicher Sitzung am 28.03.2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Doblerstraße 21“ in der Fassung vom 21.02.2019 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB), § 12 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 21.09.2019 nach § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzung nach § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) beschlossen.
4. Inkrafttreten
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Doblerstraße 21“ und die zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften sind mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt vom 06.04.2019 in Kraft getreten.