Vorderer Österberg, Erhaltungssatzung
Die Erhaltungssatzung für das Gebiet „Vorderer Österberg“ hat das Ziel, die besondere stadtgestalterische und bauhistorische Eigenart, die dieses Gebiet aufgrund seiner historischen Entwicklung hat, für die Zukunft zu sichern.
Verfahrensstand
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 2. Mai 2019 die Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes „Vorderer Österberg“ aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt beschlossen.
1. Aufstellungsbeschluss
2. Satzungsbeschluss
3. Inkrafttreten
Die Satzung ist mit der Bekanntmachung am 20. Juli 2019 in Kraft getreten.