Untere Viehweide – Winkelwiese, 1. Änderung Bebauungsplan
Mit der 1. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Untere Viehweide – Winkelwiese“ vom 22. September 1967 (Plan-Nr. 279) in einem Teilbereich werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Bildungshauses Winkelwiese geschaffen.
Verfahrensstand
Die Bebauungsplanänderung ist mit der Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt am 27. März 2021 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde die örtliche Bauvorschrift zur Dachform aufgehoben.
1. Aufstellungsbeschluss und frühzeitiges Beteiligungsverfahren
nicht eforderlich
2. Auslegung
Das erste Beteiligungsverfahren ist seit dem 3. Januar 2020 abgeschlossen.
3. erneute Auslegung
Die erneute Auslegung ist seit dem 19. November 2020 abgeschlossen.
4. Satzungsbeschluss
Der Gemeindrat der Universitätsstadt Tübingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Januar 2021 die Bebauungsplanänderung "Untere Viehweide - Winkelwiese" 1. Änderung nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung nach § 4 Gemeindeordnung (GemO) beschlossen. Gleichzeitig wurde die Aufhebung der örtlichen Bauvorschrift zur Dachform nach § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO) beschlossen.
5. Inkrafttreten
Die Bebauungsplanänderung "Untere Viehweide - Winkelwiese" 1. Änderung ist mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt vom 27. März 2021 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde die örtliche Bauvorschrift zur Dachform aufgehoben.