Queck-Areal
Mit dem Bebauungsplan „Queck-Areal“ soll das heute brachliegende Queck-Areal unter städtebaulichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten zu einem neuen attraktiven und innovativen gemischten Stadtquartier entwickelt werden.
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften in Kraft getreten.
1. Aufstellungsbeschluss und frühzeitiges Beteiligigungsverfahren
Der Gemeinderat hat am 14. November 2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Queck-Areal“ mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist seit dem 24. Dezember 2020 abgeschlossen.
- Amtliche Bekanntmachung vom 24. Oktober 2020
- Amtliche Bekanntmachung vom 7. November 2020
- Gemeinderatsvorlage 324/2019
2. Auslegung
Der Auschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2021 den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 1. Oktober 2021 gebilligt und beschlossen diesen für die Dauer von sechs Wochen öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung ist seit dem 11. Dezember 2021 abgeschlossen.
3. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat am 24. März 2022 den Bebauungsplan in der Fassung vom 22. Februar 2022 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriftenin der Fassung vom 22. Februar 2022 nach § 74 Landesbauordnung (LBO) als jeweils selbstständige Satzung nach § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) beschlossen.
4. Inkrafttreten
Der Bebauungsplan „Queck-Areal“ ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt vom 21. April 2022 in Kraft getreten.