Raunswiesen
Mit dem Bebauungsplan „Raunswiesen“ wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parkhaus eines ansässigen Tübinger Unternehmens geschaffen.
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften in Kraft getreten. Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
1. Aufstellungsbeschluss und frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat bereits in der Sitzung am 21. März 2011 beschlossen, für den Bereich „Raunswiesen“ einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren aufzustellen. 2011 sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets geschaffen werden. Die Planungen hatten sich weiterentwickelt und es wurde Ende 2020 eine erneute frühzeitige Beteiligung durchgeführt.
Das frühzeitige Beteiligungsverfahren ist seit dem 4. Dezember 2020 abgeschlossen.
2. Auslegung
Die öffentliche Auslegung ist seit dem 26. Juli 2021 abgeschlossen.
3. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat am 25. November 2021 den Bebauungsplan in der Fassung vom 25. März 2021 nach § 10 BauGB und die zusammen mit ihm aufgesellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 25. März 2021 nach § 74 Landesbauordnung (LBO) als jeweils selbstständige Satzung nach § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) beschlossen.
4. Inkrafttreten
Der Bebauungsplan "Raunswiesen" ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt vom 29. Januar 2022 in Kraft getreten.