Solar-Park-Au
Mit dem Bebauungsplan „Solar-Park-Au“ soll insbesondere eine Freifläche für eine Solarthermie-Anlage, aber auch öffentliche Grünflächen und Flächen für die Freizeitnutzungen entstehen.
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften in Kraft getreten.
1. Aufstellungsbeschluss und frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat am 17. Dezember 2020 hierzu einen Grundsatzbeschluss gefasst und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solar-Park-Au“ beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist seit Montag, 5. Juli 2021 abgeschlossen.
2. Auslegung
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 17. März 2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solar-Park-Au“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 8. Februar 2022 gebilligt und beschlossen diesen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung ist seit dem 14. Mai 2022 abgeschlossen.
3. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. September 2022 den Bebauungsplan „Solar-Park-Au“ und die örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 28. Juli 2022 beschlossen.
4. Inkrafttreten
Der Bebauungsplan „Solar-Park-Au“ ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt vom 22. Oktober 2022 in Kraft getreten.