Paul-Lechler-Straße, Bebauungsplanänderung
Mit der Bebauungsplanänderung „Paul-Lecher-Straße" wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Neubebauung auf dem Eckgrundstück Corrensstraße / Paul-Lechler-Straße, auf dem sich bisher Pfarr- und Gemeindehaus (Hermann-Diem-Haus) der Martinsgemeinde Berg befinden, geschaffen und eine maßvolle Nachverdichtung im Plangebiet ermöglicht.
Verfahrensstand
Die Bebauungsplanänderung ist in Kraft getreten. Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
1. Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Bebauungsplanänderung
Die Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bebauungsplanänderung ist seit dem 13. Juli 2021 abgeschlossen.
2. Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung "Paul-Lechler-Straße" wurde vom Gemeinderat am 1. Juli 2021 gefasst.
3. Auslegung
Die öffentliche Auslegung ist seit dem 18. August 2021 abgeschlossen.
4. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Dezember 2021 die Bebauungsplanänderung "Paul-Lechler-Straße" nach § 10 BauGB als Satzung nach § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) beschlossen.
5. Inkrafttreten
Die Bebauungsplanänderung "Paul-Lechler-Straße" ist mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt vom 29. Januar 2022 in Kraft getreten.