Traufwiesen
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften in Kraft getreten.
1. Aufstellungsbeschluss und frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Traufwiesen" mit örtlichen Bauvorschriften wurde am 25. Juli 2022 vom Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist seit dem 27. Oktober 2022 abgeschlossen.
2. Auslegung
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung des Gemeinderates der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 13. Juli 2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Traufwiesen“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, diese für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung ist seit dem 14. Oktober 2023 abgeschlossen.
3. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Januar 2024 den Bebauungsplan „Traufwiesen“ und die örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 11. Dezember 2023 als Satzung beschlossen.
4. Inkrafttreten
Der Bebauungsplan „Traufwiesen“ ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt vom 14. Dezember 2024 in Kraft getreten.